Prüfung der Situation der Immobilie durch den Käufer
Physische Überprüfung der Immobilie. Diese Prüfung ist nur dann möglich, wenn es sich um Immobilien aus zweiter Hand handelt oder um schon fertig gestellte Neubauten. Denken Sie daran, dass diese Prüfung immer mit Unterstützung durch einen Fachmann erfolgt.
Überprüfung der Dokumente und der juristischen Situation der Immobilie. Bei der Stadtverwaltung können Sie nachprüfen, ob die Immobilie in irgendeiner Weise von einem Bebauungsplan oder von städtebaulichen Maßnahmen betroffen ist, ob sie den geltenden Bauauflagen entspricht und ob Zahlungsverzug bei Gebühren, Abgaben und Steuern für die Immobilie besteht, für die der Käufer nach dem Kauf einstehen muss.
Bei der Eigentümergemeinschaft können Sie erfahren, ob es einen Rückstand bei den Beiträgen für die Hausverwaltung gibt, auch wenn der Notar in jedem Fall vom Verkäufer eine vom Präsidenten der Eigentümergemeinschaft unterzeichnete Bescheinigung über die ausstehenden Beitragszahlungen verlangt.
Bei den Lieferfirmen von Wasser, Strom und Gas erfahren Sie, ob es offene Rechnungen gibt. Manchmal ist es billiger, die Schulden des Vorbesitzers zu begleichen, als einen Neuanschluss zu bezahlen.
Überprüfung der Dokumente und der juristischen Situation der Immobilie. Bei der Stadtverwaltung können Sie nachprüfen, ob die Immobilie in irgendeiner Weise von einem Bebauungsplan oder von städtebaulichen Maßnahmen betroffen ist, ob sie den geltenden Bauauflagen entspricht und ob Zahlungsverzug bei Gebühren, Abgaben und Steuern für die Immobilie besteht, für die der Käufer nach dem Kauf einstehen muss.
Bei der Eigentümergemeinschaft können Sie erfahren, ob es einen Rückstand bei den Beiträgen für die Hausverwaltung gibt, auch wenn der Notar in jedem Fall vom Verkäufer eine vom Präsidenten der Eigentümergemeinschaft unterzeichnete Bescheinigung über die ausstehenden Beitragszahlungen verlangt.
Bei den Lieferfirmen von Wasser, Strom und Gas erfahren Sie, ob es offene Rechnungen gibt. Manchmal ist es billiger, die Schulden des Vorbesitzers zu begleichen, als einen Neuanschluss zu bezahlen.